Für die radiographische Prüfung gelten verschiedene Normen bzw. Regelwerke, in denen Vorgaben zur Durchführung der Aufnahme, zur Mindestbildgüte sowie zu den zulässigen Fehlergrößen festgelegt sind:
ISO 17636 |
Teil 1 Durchführung der Durchstrahlungsprüfung von Schweißnahtverbindungen mit Filmen Teil 2 Durchführung der Durchstrahlungsprüfung von Schweißnahtverbindungen mit digitalen Detektoren In beiden Teilen dieser internationalen Norm wird die Prüftechnik in zwei Klassen eingeteilt. Die Klasse „A“ steht für die Grundtechnik, die Klasse „B“ für eine verbesserte Technik. Die Norm legt für beide Prüfklassen nicht nur die Anforderungen an die Bildgüten fest, sondern macht darüber hinaus auch noch genaue Vorgaben an die anzuwendende Aufnahmetechnik. |
EN 12681-1 |
Durchführung der Durchstrahlungsprüfung von Gussteilen mit Filmtechnik Auch diese europäische Norm teilt die Prüftechnik in die zwei Klassen „A“ und „B“ mit jeweiligen Anforderungen an die Bildgüten und die Aufnahmetechniken auf. Sofern nicht anders festgelegt, erfolgt die Prüfung nach Klasse A. |
ISO 19232 | In fünf Normenteilen wird hier der Aufbau der Bildgüteprüfkörper (BPK) und der Mindestanforderungen an die Bildgüte der nach ISO 17636 bzw. nach EN 12681-1 hergestellten Durchstrahlungsbilder festgelegt. Dabei unterscheidet man i. W. zwischen Draht-Typ-BPKs, die aus nummerierten Drähten mit verschiedenen Durchmessern bestehen, sowie den Stufe/Loch-Typ-BPKs, die aus abgestuften Plättchen mit definierten Bohrungen bestehen. Die eingesetzten BPKs sollen aus einem Material mit den möglichst gleichen Absorptionseigenschaften bestehen wie das zu prüfende Werkstück. Die Auswahl und Positionierung der BPKs wird in den Normen zur Durchführung der Prüfung beschrieben. |
ASME Sect. V | Dieses US-amerikanische Werk beinhaltet im Article 2 sowohl die Regeln für die Schweißnahtprüfung als auch für die Gussteilprüfung in Film- und Digitaltechnik und die Anforderungen an die Bildgüte. Die Aufnahmetechnik (z.B. Auswahl der Strahlenquelle, der Energie oder der geometrischen Anordnung) bleibt weitgehend dem Prüfer überlassen. Der Nachweis der Bildgüte ist dafür aufwändiger als in anderen Regelwerken. Die Prüfempfindlichkeit wird nicht in Klassen aufgeteilt. Der wesentliche Unterschied zwischen der Schweißnahtprüfung und der Gussprüfung ist die bei der Gussprüfung geringere geforderte optische Dichte. |
RCC-M | Dieses französische Werk beinhaltet in Section III Abschnitt MC 3000 ebenfalls die Regeln für die Schweißnahtprüfung und für die Gussprüfung in Filmtechnik und die hierfür geforderte Bildgüte. Die Anforderungen für Guss oder Schweißnähte sind in einigen Punkten wie z.B. der zulässigen Unschärfe oder der minimalen Bildgüte unterschiedlich geregelt. Eine Unterteilung in verschiedene Prüfklassen erfolgt nicht. Abweichend von den anderen genannten Regelwerken wird bei der Beurteilung der Filme in den meisten Fällen eine Doppelfilmbetrachtung gefordert. Dann müssen bei jeder Aufnahme mindestens zwei Filme des gleichen Typs in einer Filmverpackung mit der halben Belichtungszeit angefertigt werden. Diese beiden Filme müssen dann bei der Beurteilung genau übereinander gelegt werden. |